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Naturschutzfachliche Studien, Begutachtungen und Planungen sowie Erfüllung von Maßgaben der FFH-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union

Die leitbildkonforme Pflege und Entwicklung sowie die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Gewässern erfordern die Erarbeitung interdisziplinärer Konzeptionen. In diesen sind die vielfältigen Anforderungen an die Gewässer entsprechend den gewässerspezifischen Leitbildvorgaben zu koordinieren und bei Erfordernis nach ingenieurbiologischen Kriterien zu optimieren.

Bei gewässerbetreffenden Vorhaben, wie etwa Gewässerausbau-, Gewässerunterhaltungs-, Speicherbewirtschaftungs- oder Immissionsvorhaben, gilt es darüber hinaus, die vorhabens-bedingten Auswirkungen im Rahmen der Planungsphase zu prognostizieren und hinsichtlich der landes-, bundes- und europarechtlichen Maßgaben sowie der gewässerspezifischen Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu bewerten. Aus den Prognose- und Bewertungsergebnissen sind erforderlichenfalls Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Kompensation nachteiliger Auswirkungen abzuleiten.

Ausgehend von den dargestellten Anforderungen, werden durch das Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie folgende Leistungen im Rahmen der Gewässerpflege-, Gewässerentwicklungs- und Gewässerbewirtschaftungsplanung sowie der Eingriffsanalyse und Eingriffsbewertung erbracht:
  • Studien und Planungen zur leitbildkonformen Pflege und Entwicklung von Gewässern
  • Studien und Planungen zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung von Gewässern
  • Studien und Planungen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie
  • Studien und Planungen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • FFH-Verträglichkeitsstudien
  • Umweltverträglichkeitsstudien
  • Schutzwürdigkeitsgutachten