Naturschutz >> weitere Informationen
Naturschutzfachliche Studien, Begutachtungen und Planungen sowie Erfüllung von
Maßgaben der FFH-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union
Die leitbildkonforme Pflege und Entwicklung sowie die nachhaltige Nutzung und
Bewirtschaftung von Gewässern erfordern die Erarbeitung interdisziplinärer Konzeptionen.
In diesen sind die vielfältigen Anforderungen an die Gewässer entsprechend den
gewässerspezifischen Leitbildvorgaben zu koordinieren und bei Erfordernis nach
ingenieurbiologischen Kriterien zu optimieren.
Bei gewässerbetreffenden Vorhaben, wie etwa Gewässerausbau-, Gewässerunterhaltungs-,
Speicherbewirtschaftungs- oder Immissionsvorhaben, gilt es darüber hinaus, die
vorhabens-bedingten Auswirkungen im Rahmen der Planungsphase zu prognostizieren
und hinsichtlich der landes-, bundes- und europarechtlichen Maßgaben sowie der
gewässerspezifischen Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu bewerten. Aus den Prognose-
und Bewertungsergebnissen sind erforderlichenfalls Maßnahmen zur Vermeidung,
Verminderung oder Kompensation nachteiliger Auswirkungen abzuleiten.
Ausgehend von den dargestellten Anforderungen, werden durch das
Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie folgende Leistungen im Rahmen der
Gewässerpflege-, Gewässerentwicklungs- und Gewässerbewirtschaftungsplanung sowie der
Eingriffsanalyse und Eingriffsbewertung erbracht:
-
Studien und Planungen zur leitbildkonformen Pflege und Entwicklung von Gewässern
-
Studien und Planungen zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung von Gewässern
-
Studien und Planungen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie
-
Studien und Planungen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie
-
FFH-Verträglichkeitsstudien
-
Umweltverträglichkeitsstudien
-
Schutzwürdigkeitsgutachten
|





|