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Ökologisch begründete Mindestwasserermittlungen und Konzeptionen zur nachhaltigen Wassermengenbewirtschaftung bei Veränderung des Abflussregimes

Die Entnahme von Fluss- und Grundwasser zur Energieerzeugung, Speicherbewirtschaftung, Tagebauflutung und Trinkwassergewinnung kann zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften des Gewässers sowie auf die bestehenden Nutzungen führen. Um derartige Negativeffekte zu vermeiden, wird ein im Gewässer nicht zu unterschreitender Abflusswert, das Mindestwasser, festgelegt.

Hierbei finden verschiedene Verfahren Anwendung, die sich hinsichtlich des zugrunde liegenden methodischen Prinzips in hydrologisch-statistische Verfahren und ökologisch begründete Verfahren untergliedern lassen. Da bei der Anwendung der früher gebräuchlichen hydrologisch-statistischen Verfahren die Auswirkungen der Wasserentnahme nicht analysiert werden und potenzielle Beeinträchtigungen und Schädigungen somit unerkannt bleiben, erfolgt die Mindestwasserermittlung heute auf der Grundlage ökologisch begründeter Verfahren.

In Abhängigkeit von der zu bearbeitenden Aufgabenstellung wird vom Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie hierfür eines der verfügbaren praktikablen Verfahren eingesetzt, wie z.B.:
  • LAWA-Verfahren (Biotop-Abfluss-Ansatz, ökohydrologischer Ansatz)
  • IFIM-Verfahren (modifiziert)
  • Integratives Verfahren (wird verschiedenen Anforderungen an die Mindestwassermenge gerecht, wie z.B.: Aufrechterhaltung der ökologischen Durchgängigkeit, Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ökologisch bedeutsamer Habitate, Verhinderung der Sedimentation von Schwebstoffen, Aufrechterhaltung der Anbindung von Nebengewässern)