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Ökologisch begründete Mindestwasserermittlungen und Konzeptionen zur nachhaltigen
Wassermengenbewirtschaftung bei Veränderung des Abflussregimes
Die Entnahme von Fluss- und Grundwasser zur Energieerzeugung, Speicherbewirtschaftung,
Tagebauflutung und Trinkwassergewinnung kann zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen
auf die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften des Gewässers sowie
auf die bestehenden Nutzungen führen. Um derartige Negativeffekte zu vermeiden, wird ein
im Gewässer nicht zu unterschreitender Abflusswert, das Mindestwasser, festgelegt.
Hierbei finden verschiedene Verfahren Anwendung, die sich hinsichtlich des zugrunde
liegenden methodischen Prinzips in hydrologisch-statistische Verfahren und ökologisch
begründete Verfahren untergliedern lassen. Da bei der Anwendung der früher gebräuchlichen
hydrologisch-statistischen Verfahren die Auswirkungen der Wasserentnahme nicht analysiert
werden und potenzielle Beeinträchtigungen und Schädigungen somit unerkannt bleiben,
erfolgt die Mindestwasserermittlung heute auf der Grundlage ökologisch begründeter
Verfahren.
In Abhängigkeit von der zu bearbeitenden Aufgabenstellung wird vom
Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie
hierfür eines der verfügbaren praktikablen Verfahren
eingesetzt, wie z.B.:
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LAWA-Verfahren (Biotop-Abfluss-Ansatz, ökohydrologischer Ansatz)
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IFIM-Verfahren (modifiziert)
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Integratives Verfahren (wird verschiedenen Anforderungen an die Mindestwassermenge
gerecht, wie z.B.: Aufrechterhaltung der ökologischen Durchgängigkeit, Aufrechterhaltung
der Funktionsfähigkeit ökologisch bedeutsamer Habitate, Verhinderung der Sedimentation
von Schwebstoffen, Aufrechterhaltung der Anbindung von Nebengewässern)
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