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Konzeption und Funktionsüberprüfung von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen
Zahlreiche heimische Fischarten zeigen aufgrund ihrer ontogenetisch und jahreszeitlich
differenzierten Habitatbindungen charakteristische Raumnutzungsmuster, die bei fließgewässerbewohnenden
Arten oftmals ausgeprägte Wanderungen in Längsrichtung des Gewässers
einschließen. Unter den vielfältigen anthropogenen Eingriffen in Fließgewässerökosysteme
gehören daher jene zu den schwerwiegendsten, die die Durchwanderbarkeit des Gewässers
verhindern.
Vor diesem Hintergrund betonen sowohl die Wasserrahmenrichtlinie und die FFH-Richtlinie
der Europäischen Union als auch zahlreiche Paragraphen in den Fischerei-,
Wasser- und Naturschutzgesetzen der Länder und des Bundes die Bedeutung des
Fließgewässerkontinuums und fordern die Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit
durch die Errichtung von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen.
Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen sind grundsätzlich keine Typenbauwerke,
da die hydrologischen, hydraulischen, gewässermorphologischen und biologischen
Randbedingungen an jedem Anlagenstandort erheblich verschieden sind. Somit ist vor
Beginn der Baukörperplanung stets eine ingenieurbiologische Konzeption zu erarbeiten, im
Rahmen derer die Vorgaben für die Positionierung, den Bautyp, die Dimensionierung und die
bauliche Gestaltung der betreffenden Anlage ermittelt werden.
Da die ingenieurbiologische Konzeption und die projektgerechte Bauausführung
zwar zwingende Voraussetzung, jedoch noch kein Beleg für die Funktion der o.g.
Spezialbauwerke sind, wird im Rahmen der Bauabnahme eine anlagenspezifische zweiteilige
Funktionsüberprüfung vorgenommen, die sowohl eine Evaluierung der hydraulischen als
auch der biologischen Funktionsfähigkeit der Anlage umfasst.
Aus den Ergebnissen der Funktionsüberprüfung werden erforderlichenfalls Maßnahmen zur
Funktionsoptimierung der Anlage abgeleitet. Die Funktionsüberprüfung dient somit einerseits
der Gewährleistung sowie andererseits dem Nachweis des zielkonformen Einsatzes der für
die Baumaßnahme aufgewendeten Finanzmittel.
Ausgehend von den dargestellten Anforderungen, werden durch das
Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie folgende Leistungen erbracht:
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ingenieurbiologische Konzeption (Standortfindung / Positionierung, Typenfindung,
Dimensionierung, bauliche Gestaltung)
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hydraulische Funktionsüberprüfung und Einregulierung mit magnetisch-induktiver Methode
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fischereibiologische Funktionsüberprüfung
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